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FAQs des BMF zur SachbezugswerteVO betreffend E-Ladestationen, Kostenersätze für Ladekosten, Spezialfahrzeuge und Oldtimer
Abgabenrechtliche Begünstigungen in der SachbezugswerteVO insbesondere im Zusammenhang mit der Elektromobilität werfen in der Praxis weiterhin zahlreiche Zweifelsfragen auf. Das BMF hat jüngst in einer Anfragebeantwortung vom zu weiteren Fragen Stellung genommen, welche auch auf der BMF-Homepage veröffentlicht wurden (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Sachbezugswerteverordnung-betreffend-E-Ladestationen,-Kostenersaetze-fuer-Ladekosten,-Spezialfahrzeuge-und-Oldtimer.html).
Ersatz der Ladekosten durch den Arbeitgeber
Mit BGBl II 2023/404 wurde die SachbezugswerteVO rückwirkend mit geändert. Der Ersatz der amtlich festgelegten Kosten durch den Arbeitgeber für das Aufladen des arbeitgebereigenen Elektro-Kfz beim Arbeitnehmer, ohne dass dies beim Arbeitnehmer eine steuerpflichtige Einnahme darstellt, ist nicht mehr an die Voraussetzung geknüpft, dass die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung die Zuordnung der Lademenge zum arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug sicherstellen muss. Es ist nunmehr ausreichend, dass beim Aufladen durch den Arbeitnehmer an einer nicht öffentlichen ...