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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 32

Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG

Nikolaus Arnold

Die folgende tabellarische Übersicht soll einen kurzen Überblick über wesentliche Unterschiede, aber auch idente Regelungsbereiche von FlexCos sowie GmbHs und AGs geben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; aus Platzgründen sind die Darstellungen teilweise auch gekürzt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Themenbereich/Rechtsform
FlexCo
GmbH
AG
Gesetzliche Grundlagen
FlexKapGG
Gesellschaftsform
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft
Rechtsformzusatz (Firma)
„Flexible Kapitalgesellschaft“ bzw „FlexKapG“ oder „Flexible Company“ bzw „FlexCo“ (§ 2 FlexKapGG)
„Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder Abkürzung, insb „Gesellschaft m.b.H.“, „GesmbH“ oder „GmbH“ (§ 5 GmbHG)
„Aktiengesellschaft“ oder Abkürzung, insb „AG“ (§ 4 AktG)
Stammkapital/Grundkapital
siehe GmbH
Mindeststammkapital 10.000 € (§ 6 Abs 1 Satz 2 GmbHG idF des GesRÄG 2023 ab )
Mindestnennbetrag des Grundkapitals 70.000 € (§ 7 AktG)
Mindeststammeinlage jedes Gesellschafters/Mindestanteil am Grundkapital je Aktie
1 € (§ 3 FlexKapGG); abweichend davon für Unternehmenswertanteile geringster Nennbetrag mindestens 1 Cent (§ 9 Abs 2 FlexKapGG)
mindestens 70 € (§ 6 GmbHG)
Nennbetragsaktien mindestens 1 € oder ein Vielfaches; Stückaktien mindestens einen Anteil am Grundkapital von 1 € oder einem Vielf...

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