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Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG
Wesentliche Unterschiede und idente Regelungsbereiche
Die folgende tabellarische Übersicht soll einen kurzen Überblick über wesentliche Unterschiede, aber auch idente Regelungsbereiche von Flexiblen Kapitalgesellschaften/FlexCos sowie GmbHs und AGs geben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; aus Platzgründen sind die Darstellungen teilweise auch gekürzt.
Es handelt sich um eine grafisch adaptierte, an das SWK-Layout angepasste Fassung der Erstveröffentlichung in der Februarausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ 2024, 32).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
FlexCo | GmbH | AG |
gesetzliche Grundlage | ||
FlexKapGG | ||
Gesellschaftsform | ||
Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Rechtsformzusatz (Firma) | ||
„Flexible Kapitalgesellschaft“ bzw „FlexKapG“ oder „Flexible Company“ bzw „FlexCo“ (§ 2 FlexKapGG) | „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder Abkürzung, insbesondere „Gesellschaft m.b.H.“, „GesmbH“ oder „GmbH“ (§ 5 GmbHG) | „Aktiengesellschaft“ oder Abkürzung, insbesondere „AG“ (§ 4 AktG) |
Stammkapital/Grundkapital | ||
siehe GmbH | Mindeststammkapital 10.000 Euro (§ 6 Abs 1 Satz 2 GmbHG idF GesRÄG 2023 ab ) | Mindestnennbetrag des Grundkapitals 70.000 Euro (§ 7 AktG) |
Mindeststammeinlage jedes Gesellschafters/Mindestanteil am Grundkapital je Aktie | ||
1 Euro (§ 3 FlexKapGG); a... |