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Zuwendungen von Privatstiftungen an Begünstigte
Entscheidung: RV/4100535/2016; Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.
Norm: § 13 Abs 3 letzter Absatz KStG.
Die im Urteil F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt, C-589/13 vom EuGH ausgesprochene Unvereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht blieb in der durch das AbgÄG 2015 novellierten Fassung des § 13 Abs 3 letzter Absatz KStG weiterhin bestehen. Die Ungleichbehandlung der Zuwendungen von Privatstiftungen an in Österreich ansässige Begünstigte und an nicht in Österreich ansässige Begünstigte im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Zwischensteuer ist nicht gerechtfertigt (ausführlich kommentiert von Fraberger/Franke, Zuwendungen an ausländische Begünstigte, SWK 6/2024, 342).