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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Sommer 2021 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2020/2021 | Regelbedarf 2021/2022 |
bis 3 Jahre | 213 € | 219 € |
3 bis 6 Jahre | 274 € | 282 € |
6 bis 10 Jahre | 352 € | 362 € |
10 bis 15 Jahre | 402 € | 414 € |
15 bis 19 Jahre | 474 € | 488 € |
19 bis 25 Jahre | 594 € | 611 € |