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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 175

Bereicherungsansprüche zwischen Lebensgefährten bei unentgeltlicher Pflege

iFamZ 2020/101

§ 1435 ABGB

Kann der Pflegebedürftige aufgrund der unentgeltlichen Pflege durch den Lebensgefährten einen Großteil des Pflegegeldes ansparen, so liegt dem erkennbar die Erwartungshaltung zugrunde, durch die zukünftige gemeinsame Lebensgestaltung auch an diesen Ersparnissen teilzuhaben.

Die Streitteile waren von (…) 2008 bis (…) 2016 Lebensgefährten. Am erlitt der Kläger eine Hirnstammblutung (…) Der Kläger war und ist pflegebedürftig. (…) Die Beklagte (…) erbrachte (…) bis zum Ende der Lebensgemeinschaft für ihn umfangreiche Pflege- und Betreuungsleistungen. Nach Ende der Beziehung (…) behielt die Beklagte einen Betrag (…) aus dem Vermögen des Klägers für sich, weil sie die Ansicht vertrat, dass ihr dieser Betrag für die erbrachten Leistungen zustünde. (…) Ausgehend von diesen Feststellungen erörterte das Erstgericht in rechtlicher Hinsicht, Pflegeleistungen, die nach Art oder Ausmaß im Rahmen eines gewöhnlichen Beziehungsverhältnisses nicht gesellschaftlich üblich seien, gingen über das Geschuldete hinaus und seien – liege wie hier keine Vereinbarung vor – auf Basis einer Kondiktion nach § 1435 ABGB analog oder nach den Regeln der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nach...

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