Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
StaRUG: Krisenfrüherkennung und Risikotragfähigkeit erhöhen
Am wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG) verabschiedet. In Österreich trat mit Verlautbarung im BGBl I Nr 147/2021 vom die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. Die Restrukturierungspraxis in Österreich wird somit durch ein weiteres Instrument zur Restrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten bereichert.
Hiermit wurden sowohl in Deutschland als auch in Österreich die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in die nationale Gesetzgebung überführt. Geregelt wird hier das dem Insolvenzrecht nahestehende Restrukturierungsrecht. Im Kern schließt das Gesetz die bislang bestehende Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren.
In der Zukunft können Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden. Somit wird für Unternehmen in einer Krise der Anreiz erhöht, frühzeitig Maßnahmen zur Überwindung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu ergreifen. Hierfür benötigen Unternehmen allerdings wirksame Frühwarnsysteme, um eine mögliche „Krise“ rechtzeiti...