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ÖBA 11, November 2017, Seite 772

Stop-Loss-Order: Aufklärung über Slippage-Risiko im Limit-Auftrag

§§ 919, 1295, 1299 ABGB; § 502 ZPO

Eine Aufklärung über das Slippage-Risiko bei Ausführung einer Stop-Loss-Order kann im Ordertext erfolgen.

Aus der Begründung:

Die ao Revision der Kl kann eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht darstellen und ist deshalb zurückzuweisen.

1. […]

2. Das BerG führte im Rahmen der Erledigung der Beweisrüge gegen die Feststellung des ErstG zur Kenntnis der Kl aus: Schon der allgemein verständlich formulierte Text des Limit-Auftrags vom machte den wirtschaftlich erfahrenen Kl bewusst, dass der Stop-Loss-Limit-Auftrag in einer stark schwankenden Marktphase (wie jener vom ) zu einer Konvertierung zum nächsten handelbaren Kurs von 1,00 EUR = 1,03 CHF führen kann. InS. 773 diesem Wissen haben sich die Kl zur Erteilung des Stop-Loss-Limit-Auftrags an die Bekl entschlossen.

Ungeachtet der Platzierung im Berufungsurteil stellt dies eine Ergänzung der erstgerichtlichen Feststellungen dar, was durch deren Verwertung in der rechtlichen Beurteilung bestätigt wird (vgl RS0043110). Die Feststellungen hätten allerdings ohne Beweiswiederholung auch nicht ergänzt werden dürfen, weil dies wegen des Verstoßes gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz einen Mangel ...

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