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immo aktuell 1, Februar 2020, Seite 25

Behandlung von Erlösminderungen bei privaten Grundstücksveräußerungen

immo aktuell 2020/6

§ 30 Abs 3 und 7 EStG

Die verfassungskonform einschränkende Interpretation des relativen Verlustausgleichsverbots in § 30 EStG dient der Verhinderung der Besteuerung fiktiver Einkünfte und kann demnach nur dann zur Anwendung kommen, wenn im Veräußerungsjahr ein Gewinn erzielt und dieser versteuert wurde.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte war Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft, die mit Kaufvertrag vom und einem Überschuss von insgesamt 14.567 € veräußert wurde. Der auf die Mitbeteiligte entfallende Anteil am Veräußerungsüberschuss (50 %) betrug 7.283,50 € und wurde im Jahr 2012 als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erfasst. Aufgrund der ausgeübten Regelbesteuerungsoption und eines zu niedrigen Gesamteinkommens unterlagen die Einkünfte aus der privaten Grundstücksveräußerung einem Steuersatz von 0 %. Infolge eines im Jahr 2016 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs erfolgte eine Teilrückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 40.500 € (auf die Mitbeteiligte entfallender Anteil: 20.250 €). Strittig war die steuerliche Behandlung der im Jahr 2016 vorgenommenen anteiligen Kaufpreisrückzahlung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2016. Während die Mitbeteiligte die Ane...

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