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Weiterentwicklungsbedarf für das Interne Kontrollsystem durch die CSRD
Folgen der neuen Nachhaltigkeits-Regulatorik in der EU von hoher praktischer Relevanz
Unternehmen sehen sich in beträchtlichem Maße gestiegenen Anforderungen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsleistung konfrontiert. Ein maßgeblicher Treiber dieser Anforderungen sind dabei Vorgaben zu einer erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung; die Berichtspflichten gehen jedoch auch mit Anpassungsbedarf in den internen Strukturen und Prozessen der berichtspflichtigen Unternehmen einher. Ein Aspekt dieser Entwicklung, der im folgenden Beitrag in das Zentrum gerückt wird, betrifft das Interne Kontrollsystem (IKS) eines Unternehmens, das neben seinem traditionellen ökonomischen Fokus um ökologische und soziale Aspekte zu erweitern ist.
1. Von der nichtfinanziellen Berichterstattung zum Corporate Sustainability Reporting
Mit der Veröffentlichung der Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am im Amtsblatt der EU wurde der nächste Meilenstein am Übergang zu den neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitstransparenz von europäischen Unternehmen gesetzt. Der Wandel von der bis Ende 2023 noch umzusetzenden „nichtfinanziellen Berichterstattung“ hin zur zukünftig geforderten „europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ist ein weit mehr als bloß terminolog...