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Voraussetzungen für den Start in die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung
Fundamente der Berichterstattung gemäß CSRD und ESRS
Die Vorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben Gestalt angenommen. Es zeigt sich, dass diese weit mehr als „nur“ eine spezifische Form der Unternehmensberichterstattung zum Gegenstand haben. Vielmehr sind teils tiefgreifende Anpassungen in Strukturen und Prozessen von Unternehmen gefordert – und mitunter auch ein Kulturwandel. Dieser Beitrag diskutiert einige dieser Aspekte zu den Fundamenten der zukünftigen Berichtspflichten vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Normen und gibt Empfehlungen für notwendige Vorbereitungen.
1. Überblick
Nach langen Vorarbeiten und teils intensiven Diskussionen ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Anfang Jänner 2023 in Kraft getreten. Damit sind nun die Vorgaben zu einer neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung im europäischen Bilanzrecht verankert. Diese gehen in jeder Hinsicht über den bisherigen Verpflichtungsrahmen zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinaus: Bezweckt wird die Erhöhung von Umfang, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen, die von Unternehmen über ihre ökologische und soziale Leistung sowie über ...