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Aufschiebende Wirkung bei drohendem Verlust der Börsenzulassung
§ 14 Abs 1 Z 4, 19 Abs 1 Z 1 BörseG, § 48 Abs 1 Z 2 lit a, § 48 c BörseG, § 85 Abs 2 VfGG, Art 144 B-VG
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen Strafbescheid des UVS gegen ein Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts, wenn das Vorstandsmitglied sonst abgesetzt werden müsste, um einen Börsenausschluss abzuwenden.
Anmerkung: Der Text des Beschlusses des VfGH entspricht vollständig dem Beschluss vom , B 876/10, abgedruckt in ÖBA 2/11, 121 = ÖBA 2011/23.