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ÖBA 2, Februar 2012, Seite 109

Darlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen; zulässige Verzinsung nach WGG und Förderungsrecht

Alexander Grau

§§ 879, 988, 1407, 1408 ABGB; §§ 1, 6 Abs 1 Z 5 KSchG; §§ 14, 18, 21, 22, 23 WGG

Fixzinsvereinbarungen verstoßen weder gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG noch gegen § 14 Abs 1 Z 2 WGG. Ob die Nichtigkeitssanktion des § 21 Abs 4 WGG auf Darlehensverträge mit „unangemessen“ hoher Verzinsung iSd § 14 Abs 1 Z 2 WGG anzuwenden ist, bleibt offen; eine (Teil-)Nichtigkeit käme aber jedenfalls nur bei Überschreitung der am Kapitalmarkt orts- und marktüblichen Verzinsung in Betracht und nicht schon bei einem Verstoß gegen förderungsrechtliche Zinssatzobergrenzen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Zur Errichtung einer Wohnhausanlage unter Begründung von Wohnungseigentum suchte die gemeinnützige B Genossenschaft mbH (idF: Genossenschaft) beim Amt der Wiener Landesregierung um Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (idF WWFSG 1989, LGBl Nr 18/89) an. Mit Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung vom wurde der Genossenschaft die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu einem mit 8,125% verzinslichen Hypothekardarlehen der Klägerin im Betrag von ATS 43.956.200 mit einer Laufzeit von vorerst 25 Jahren zugesichert. Die Klägerin stellte der Genossenschaft dafür mit Schreiben vom eine Promesse für ein Darlehen iSd WWFSG 1989 mit dem Verwendungszweck zur Errichtung dieses Wohnhauses. ...

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