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Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG) tritt am 1. September 2011 in Kraft
Am wurde das Bundesgesetzblatt (BGBl I 77/2011) zur Einführung des Investmentfondsgesetzes 2011 kundgemacht. Das Bundesgesetz, das mit in Kraft tritt, ersetzt das InvFG 1993 und dient der Umsetzung der UCITS IV-Richtlinie (2009/65/EG).
Primäre Ziele der Richtlinie sind die Verbesserung des Anlegerschutzes sowie die Erneuerung der überholten Regelungen iZm der Aufsichtskooperation. Die neuen Bestimmungen sollen die Beaufsichtigung sowie Zusammenarbeit der Behörden und somit die Finanzmarktstabilität verbessern.
Wesentliche Änderungen umfassen unter anderem:
Fondstrukturen (Master-Feeder Strukturen)
Fondsverschmelzungen
Organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln für Verwaltungsgesellschaften
Grenzüberschreitende Verwaltung von Investmentfonds
Information für Anleger (einheitliches Kundeninformationsdokument)
Aufsichtsrechtliche Verfahren für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb
Aufbau und Anwendungsbereich:
Das InvFG ist in fünf Teile gegliedert. Teil 1 umfasst die Allgemeinen Bestimmungen (Anwendungsbereich sowie Definitionen). Teil 2 beschäftigt sich mit der Verwaltung und Beaufsichtigung von OGAW („Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“). Im dri...