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ÖBA 6, Juni 2011, Seite 423

Einlagengeschäft der Verwaltung fremder Gelder auch bei bedingtem Rückzahlungsanspruch. Zur Eignung bzw Nichteignung einer Anfrage bei der Aufsichtsbehörde (hier: BMF) als Erfüllung der in § 5 Abs 2 VStG angeordneten Verpflichtung, sich über die Rechtslage zu informieren

Markus Waldherr

§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG; § 174 Abs 3 AktG; § 5 Abs 2 VStG; Anhang 1 BankenaufsichtsRL 2006/48/EG

Einlagengeschäft der Verwaltung fremder Gelder; Verwaltung liegt auch bei bedingtem Rückzahlungsanspruch vor (also der Herausgabe nur von dem, was als Ergebnis der Verwaltung vorhanden ist); Zur Bedeutung eines unbedingten Rückzahlungsanspruch für die BankenaufsichtsRL; Bloße Bezeichnung als Genussrecht oder Definition als Genussrecht iSd § 174 Abs 3 AktG für bankenrechtliche Beurteilung nicht ausschlaggebend; Einlagengeschäft der Verwaltung fremder Gelder auch bei Mitwirkung eines Dritten möglich. Zur Eignung bzw Nichteignung einer Anfrage bei der Aufsichtsbehörde (hier: BMF) als Erfüllung der in § 5 Abs 2 VStG angeordneten Verpflichtung, sich über die Rechtslage zu informieren.

1. Aus dem Sachverhalt

Mit Straferkenntnis der FMA vom wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, es als Vorstandsmitglied der Q Beteiligungs- und Vermögens AG (in der Folge: Q AG) gemäß § 9 Abs 1 VStG verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien fremde Gelder, ohne über die hiefür erforderliche Konzession gemäß § 4 Abs 1 BWG in Verbindung mit § 1 Abs 1 BWG verfügt zu haben, zur Verwaltung entgegengenommen hab...

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