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ÖBA 6, Juni 2011, Seite 416

Zu den Erkundigungspflichten des Treuhänders

§§ 915, 1002, 1295, 1299 ABGB; § 277 UGB

Der Treuhänder darf Risiken für den oder die Treugeber nicht erhöhen. Veräußert der Treuhänder das Treugut und kreditiert dem Erwerber den (wenngleich angemessenen) Kaufpreis, so treffen den Treuhänder besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers.

Aus der Begründung:

Der Beklagte war Vermögensverwalter und vormals Alleingesellschafter der D GmbH. Durch Umwandlung gemäß §§ 2 ff UmwG wurde der Beklagte am deren Gesamtrechtsnachfolger.

Mit Vermögensverwaltungsauftrag vom übergab der Kläger der D GmbH als Verwalterin ein Kapital von ATS 300.000 zur treuhändischen Verwaltung. In diesem auf 10 Jahre abgeschlossenen Vertrag wurde dem Kläger ein spesenbereinigter Auszahlungsbetrag von ATS 618.309 garantiert. Mit Vermögensverwaltungsauftrag vom übergab der Kläger der D GmbH als Verwalterin ein Kapital von € 15.000 zur treuhändischen Verwaltung. In diesem ebenfalls auf 10 Jahre abgeschlossenen Vertrag wurde dem Kläger ein bereinigter Auszahlungsbetrag von € 30.900 garantiert.

Die D GmbH beschäftigte sich sowohl mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten als auch mit der Kundenbetreuung, sie war als Vers...

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