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ÖBA 6, Juni 2011, Seite 407

Vorrang der Gläubigeranfechtung gegenüber der Kapitalerhaltung

Martin Karollus

§§ 10, 66 GmbHG; §§ 27 ff KO

Die Gläubigeranfechtung hat im Konkurs der Gesellschaft gegenüber den Vorschriften des GmbHG über die Kapitalerhaltung Vorrang. Die Gesellschaft hat die angefochtene Einlageleistung an die Masse zurückzuzahlen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Am eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Beklagten, einer Gesellschaft mbH. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt.

Mit am zugestelltem und unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Beschluss des LG Wels vom , wurde der Schuldner verpflichtet, seiner geschiedenen Ehegattin eine Ausgleichszahlung von € 56.600 zu zahlen, zuzüglich insgesamt € 14.615,08 Verfahrenskosten.

Im Jänner 2008 verkaufte der Schuldner seinen PKW und leistete mit dem hiebei erzielten Kaufpreis von € 17.500 den noch offenen Teil der von ihm übernommenen Stammeinlage der Beklagten in gleicher Höhe gemäß dem von ihm gefassten Beschluss vom zur notwendigen Verbesserung der Liquidität des Unternehmens und aufgrund der schlechten Bilanzergebnisse der letzten Jahre. Am überwies er € 17.500 auf...

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