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BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu hybriden Kapitalinstrumenten
Durch das Richtlinienpaket CRD II (2009/111/EG, 2009/83/EG, 2009/27/EG)S. 356 wurde die CRD (Bankenrichtlinie) grundlegend überarbeitet. Neben Änderungen in den Bereichen des Großveranlagungsregimes und Verbriefungen wurde ua auch ein neuer Rechtsrahmen für die Anerkennung hybrider Finanzinstrumente als Kernkapital geschaffen. Die nationale Umsetzung von CRD II in Deutschland erfolgte durch das Umsetzungsgesetz vom , BGBl I, S 1592.
Zur Konkretisierung der Regelungen der CRD II wurden von der CEBS zwei Guidelines (Dezember 2009 und Juli 2010) veröffentlicht. Das nun von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlichte Rundschreiben dient der nationalen Umsetzung der CEBS-Leitlinien. Unter anderem enthält das Rundschreiben nähere Erläuterungen zu den durch das CRD II-Umsetzungsgesetz neu gefassten Anforderungen an die Anerkennung von Kernkapitalinstrumenten des § 10 KWG sowie zum Verfahren zur Einholung der aufsichtlichen Zustimmung zur vorzeitigen Rückzahlung von „aufsichtlichem Eigenkapital“.