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ÖBA 6, Juni 2011, Seite 355

FMA Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2007

Am hat die FMA ein Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2007 veröffentlicht. Das Rundschreiben liefert eine Orientierungshilfe zur Gestaltung von Kundeninformationen, insbesondere Marketingmitteilungen gemäß §§ 40 ff WAG 2007.

Wichtige Punkte des Rundschreibens sind:

Begriffsdefinition „Marketingmitteilungen“:

Da das WAG 2007 den Begriff „Marketingmitteilung“ verwendet, ihn aber nicht definiert, liefert das FMA-Rundschreiben eine wertvolle Begriffsabgrenzung zwischen bloßer Information und Marketingmitteilung: Marketingmitteilungen zielen darauf ab, „den Adressaten zur Inanspruchnahme einer Wertpapierdienstleistung oder zum Erwerb eines Finanzinstruments zu bewegen (absatzfördernde Zielrichtung). Dies kann sich aus Art und Form der Gestaltung oder aus dem Inhalt bzw den verwendeten Formulierungen (zB durch direktes Ansprechen von Kunden) ergeben“.

Bei bloßen Informationen, „die lediglich Produktmerkmale beschreiben, ohne Produktvorteile hervorzuheben“ handelt es sich laut FMA dagegen nicht um Marketingmitteilungen, da „der Informationscharakter der Mitteilung im Vordergrund steht und keine unmittelbaren Kaufanreize gesetzt werden“.

So...

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