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immo aktuell 1, Februar 2021, Seite 4

Gewerblicher Grundstückshandel und private Grundstücksveräußerung

Eine systematische Übersicht

Melanie Mischkreu und Pavel Knesl

Die Frage der Abgrenzung einer privaten Grundstücksveräußerung von einem gewerblichen Grundstückshandel ist in der letzten Zeit vermehrt zum Gegenstand von Entscheidungen des BFG und VwGH geworden. Die Unterscheidung der beiden Tatbestände ist insoweit von Bedeutung, als die Gewinne aus der privaten Grundstücksveräußerung gemäß § 30a Abs 1 EStG dem besonderen Steuersatz von 30 % unterliegen. Gemäß § 30a Abs 3 Satz 2 EStG findet der besondere Steuersatz hingegen keine Anwendung auf Gewinne aus dem sogenannten „gewerblichen Grundstückshandel“, diese unterliegen dem progressiven Steuersatz.

1. Überblick

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012) wurde die bisherige private Grundstücksbesteuerung grundlegend novelliert. Die sogenannte Spekulationsfrist, nach deren Ablauf ein Grundstück steuerfrei veräußert werden konnte, wurde abgeschafft, und statt dieser wurde in § 30 EStG ein neuer – von der Behaltedauer unabhängiger – Besteuerungstatbestand eingeführt. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Grundstücksveräußerung sollte ursprünglich in Anlehnung an die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen und Substanzgewinnen aus Kapitalanlagen gemäß § 30a KStG idF 1. StabG 2012 zu einem besonderen Steuersatz von 25 % erfolgen, dieser wurde späte...

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