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ÖBA 7, Juli 2010, Seite 465

Nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens können vertragliche Grundpfandrechte nur dann intabuliert werden, wenn sich der Rang ihrer Eintragung nach einem Tag vor Verfahrenseröffnung richtet

§§ 8, 10, 13 AO; § 25 GBG

Daß Einverleibungen und Vormerkungen über unbewegliche Sachen nur dann nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bewilligt und vollzogen werden können, wenn sich der Rang der Eintragung nach einem vor der Eröffnung des Verfahrens liegenden Tag richtet, gilt nicht nur für die in § 10 Abs 1 AO erwähnten richterlichen Absonderungsrechte, sondern auch für vertraglich begründete.

Aus der Begründung:

Die Holzindustrie T H GmbH ist die grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften …. Eine Rangordnung für eine beabsichtigte Verpfändung ist auf keiner der genannten Liegenschaften angemerkt.

Das LG Wels eröffnete am das Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Liegenschaftseigentümerin. Die Bekanntmachung der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens geschah ebenfalls am . Mit Beschluß vom des LG Wels erfolgte die Eröffnung des Anschlußkonkurses über das Vermögen der Liegenschaftseigentümerin und die Einstellung des Ausgleichsverfahrens.

Die Antragstellerin begehrte mit ihrem beim Erstgericht am , 15:19 Uhr, eingelangten Grundbuchsgesuch ob den oben genannten Liegenschaften aufgrund von sieben jeweils am 29.7. / und einer am

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