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ÖBA 8, August 2009, Seite 576

Zur Forthaftung des Unternehmensveräußerers bei langfristigen Verträgen

Elisabeth Böhler

Gemäß § 38 Abs 1 UGB tritt bei einem Unternehmensübergang der Unternehmenserwerber auch in unternehmensbezogene Dauerschuldverhältnisse ein. Strittig ist jedoch, inwieweit der Unternehmensveräußerer bei Übergang eines solchen Rechtsverhältnisses aus diesem forthaftet. Ungeachtet dessen, daß gerade die Forthaftung bei Dauerschuldverhältnissen durch die Handelsrechtsreform geklärt werden sollte, ist umstritten, inwieweit die Nachhaftungsbegrenzung des § 39 UGB hier greift. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage sowohl für weiterlaufende Dauerschuldverhältnisse mit Leistungs- und Gegenleistungstakt als auch für vorgeleistete Schuldverhältnisse nach und ist insoweit insbesondere auch für Kreditverträge von Bedeutung.

When assigning an enterprise due to § 38 (1) UGB the acquirer succeeds also to any permanent contractual obligation related to the enterprise. It is discussed, however, in how far the vendor remains liable regarding such permanent contractual obligations. Though it was one of the aims of the reform of commercial law to clarify the extension of liability, it still is discussed if and how far the limitation of extension of liability as stipulated in § 39 UGB applies to this case. The following article dea...

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