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ÖBA 8, August 2009, Seite 558

Gesetzliche „Mindestverzinsung“ bei veranlagungsorientierten Instituten?

Bernhard Raschauer

Vorsorgeeinrichtungen können Anwartschaften in Zeiten ungünstiger Veranlagungsergebnisse nicht so darstellen, wie sie bei Vertragsabschluß möglich schienen. Die Einführung einer gesetzlichen Garantie würde entweder die Eigenmittel gefährden oder nachträgliche Leistungspflichten der Aktionäre implizieren. Eine solche Regelung wäre mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und des Verfassungsrechts nicht vereinbar. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die Frage der Mindestverzinsung nur einer von mehreren zentralen Aspekten ist; die Altersversorgung darf auch nicht durch falsche Erwartungen an den Kapitalmarkt oder durch intransparente Gestaltungen belastet werden.

At times of diminished returns on investments, pension funds cannot calculate future pension rights in the same way as they seemed probable at the times of the conclusion of the contracts. The introduction of statutory guarantees would either endanger the own funds of the institutes or imply additional contributions by shareholders. Such legislation would not be compatible with community law and with constitutional law. At the same time it has to be taken into account that the guarantee of minimum returns is only one among...

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