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ZWF 4, Juli 2015, Seite 174

Datenermittlung durch Kreditauskunfteien

ZWF 2015/38

§§ 8 Abs 1 Z 1, 51 DSG; § 152 GewO

, JBl 2015, 334 (Wess/Machan)

§ 152 GewO enthält keine von § 8 Abs 1 Z 1 DSG verlangte ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zum Ermitteln von Daten durch Kreditauskunfteien. Ob ein überwiegendes Interesse an der Datenerlangung und Verwendung im Hinblick auf den Straftatbestand des § 51 DSG einen Rechtfertigungsgrund begründet, kann daher nur im Wege einer Interessenabwägung im Einzelfall beantwortet werden.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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