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Anmerkungen zum Ministerialentwurf des StRÄG 2015 aus Verteidigersicht
Samt Seitenblick auf den Entwurf eines Initiativantrags zur Novellierung der Untreue (§ 153 StGB)
Das Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄG) 2015 soll das nunmehr 40-jährige StGB einer „Generalsanierung“ unterziehen. Entsprechend vielfältig sind die durch den vorliegenden Ministerialentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Eine Auswahl der aus der Perspektive des Verteidigers in Wirtschafts- und Finanzstrafsachen interessantesten Vorschläge soll im Folgenden einer kurzen kritischen Betrachtung unterzogen werden.
1. Bilanzdelikte
1.1. Ein erster Überblick
Im Bereich des „Bilanzstrafrechts“ wird der Ministerialentwurf (ME) den gesteckten Reformzielen weitgehend gerecht: So stellt er der bestehenden Rechtszersplitterung ein einheitliches, in sich geschlossenes Konzept entgegen. Die rechtsformübergreifenden neuen Bilanzdelikte im StGB schließen Regelungslücken wie die bisherige Nichterfassung bestimmter Rechtsformen (zB Sparkassen, GmbH & Co KG, ausländische Gesellschaften) und beenden Wertungswidersprüche wie die uneinheitlichen Strafdrohungen und die aktuell nur im SpaltG vorgesehene Möglichkeit der tätigen Reue. Unbestimmte Gesetzesbegriffe, die die Anwendung der Bilanzdelikte erschweren, werden klarer gefasst. So tritt an die Stelle der „Verhältnisse der Gesellschaft“ die aus dem UGB entlehnte Wendung „Ver...