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ZWF 1, Jänner 2015, Seite 38

Die drei häufigsten Ursachen, warum Selbstanzeigen scheitern

Heidemarie Winkler

Leider kommt es immer wieder vor, dass eingebrachte Selbstanzeigen keine strafbefreiende Wirkung entfalten, da nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt anzusehen sind. Die Autorin gibt einen Überblick über die drei häufigsten Fehler, die in der Praxis nicht allzu selten zur Unwirksamkeit und somit zur Versagung der Straffreiheit führen.

1. Schadensgutmachung

Unangefochtener Hauptgrund Nummer 1, woran Selbstanzeigen regelmäßig scheitern, ist die gänzlich unterbliebene bzw unzureichende Schadensgutmachung, also die tatsächliche, schuldbefreiende, § 29 Abs 2 FinStrG entsprechende Entrichtung der verkürzten bzw nicht entrichteten Beträge. Nach Ansicht der Autorin sollten Überlegungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anzeigers, insb zu dessen Liquidität vor Einbringung der Selbstanzeige, eine tragende Rolle spielen. Aus dem Gesetz lassen sich eindeutige Folgen bei der Nichtentrichtung der verkürzten Abgaben ableiten. Die Finanzstrafbehörde verfügt in diesem Zusammenhang über keinen Toleranzspielraum, selbst dann nicht, wenn die Entrichtung der geschuldeten Abgaben um „nur“ einen Tag zu spät erfolgt, was leider viel zu oft der Fall ist und auf großes Unverständnis auf der Gegenseite st...

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