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ZVers 6, November 2023, Seite 286

Privathaftpflichtversicherung: Auslegung des Risikoausschlusses „Verwendung eines Luftfahrzeugs“

Art 7.5.1 AHVB 2009 in der Fassung 2012

1. Mit dem Risikoausschluss begrenzt der Versicherer von vornherein den Versicherungsschutz; ein bestimmter Gefahrenumstand wird von Anfang an von der versicherten Gefahr ausgenommen. Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommenen Gefahren einschränken oder ausschließen, dürfen Risikoausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhangs erfordert.

2. Der eng auszulegende Risikoausschluss betreffend die Verwendung eines Kraftfahrzeugs soll das besondere aus der Haltung und Verwendung von Kraftfahrzeugen resultierende Risiko ausschließen, weil es Zweck der in der Haushaltsversicherung eingeschlossenen Haftpflichtversicherung ist, Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson abzudecken.

3. Diese Wertungen lassen sich auf den hier zu beurteilenden Risikoausschluss für die Verwendung eines Luftfahrzeugs übertragen; auch hier gilt, dass mit einer solchen Verwendung ein spezifisches Risiko verbunden ist, welches von der in der Haushaltsversicherung eingeschlossenen Ha...

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