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Einhebung der Krankenversicherungsbeiträge für ausländische Pensionen
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Feststellung der Verfügbarkeit der technischen Mittel für den Einbehalt (die Einhebung) von Beiträgen zur Krankenversicherung von ausländischen Renten, BGBl. II Nr. 295/2011.
In den Praxis-News wurde mehrfach (vgl. ASoK 2010, 301, 378 f. und 464) über die gesetzliche Regelung berichtet, wonach bei der Bemessung des inländischen Krankenversicherungsbeitrages auch ausländische Pensionen zu berücksichtigen sind, wenn nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 oder der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 oder eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens ein inländischer Krankenbehandlungsanspruch besteht. Die für die Umsetzung dieser Regelung notwendigen technischen Voraussetzungen liegen nun vor, sodass die Beitragseinhebung seit erfolgt (zur steuerlichen Behandlung dieser Beiträge siehe die Praxis-News vom August 2011, ASoK 2011, 319).