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ZVers 5, September 2023, Seite 227

Eigenheimversicherung: Schuldhaftes Verhalten des Mieters ist dem Versicherungsnehmer nicht zuzurechnen

Art 2 und Art 3 ABS; § 23 Abs 1 VersVG; § 2 Vlbg FPolO

1. Gefahrenerhöhung im Sinne von Art 2 ABS bzw § 23 Abs 1 VersG ist nicht anzunehmen, wenn der relevante Umstand (unterlassene Reinigung der Feuerungsanlage) schon zum Zeitpunkt des Antrags auf Abschluss des Versicherungsvertrages bestanden hat.

2. Vereinbart der Versicherungsnehmer mit dem Mieter nur, dass der Mieter sich um die Reinigung der Feuerungsanlage zu kümmern hat, ist der Mieter nicht zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt oder zum bevollmächtigen Vertreter für bestimmte Vertragsverhältnisse bestellt worden.

3. Die mangelnde Veranlassung der Reinigung bzw die mangelnde Kontrolle der dem Mieter übertragenen Pflicht über einen Zeitraum von rund 10 Monaten nach Abschluss des Versicherungsvertrages begründet kein grob fahrlässiges Verhalten; kein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, wenn der Versicherungsnehmer mangels jeglicher Verdachtsmomente hinsichtlich der Verlässlichkeit des Mieters davon ausging, dass sich dieser vereinbarungsgemäß um die Reinigung der Feuerungsanlage kümmern werde.

Die Streitteile haben am einen Eigenheimversicherungsvertrag abgeschlossen, dem (unter anderem) die Allg...

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