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Doppelversicherung und Subsidiaritätsklausel
§ 59 Abs 1 VersVG; GHEP (darin unter anderem ABS, ABH und BBH)
Voraussetzung der Doppelversicherung ist immer, dass in zwei Versicherungsverträgen dasselbe Interesse versichert wird. Dies muss nicht durch dieselbe Person geschehen: Nicht die Identität des Versicherungsnehmers, sondern die Identität des versicherten Interesses begründet Doppelversicherung.
S. 79 Zwischen den Parteien bestand am Ereignistag eine „Haushaltsversicherung Exklusiv Premium“ samt Privathaftpflichtversicherung, welcher – jeweils als Teil der Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung Exklusiv Premium (GHEP), Fassung 04/2019, der Beklagten – die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS = Art 1 ff GHEP), die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH = Art 15 ff GHEP) und die Besonderen Bedingungen für die m. Haushaltsversicherung (BBH = Art 36 ff GHEP) zugrunde liegen; weiters liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2009), Fassung 01/2012), der Beklagten zugrunde.
Der Kläger hatte in seiner von ihm in einem Mehrparteienhaus kurz zuvor zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung am Was...