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Schadenersatzrechtliche Einordnung von Flugrettungskosten
Krankentransportkosten, zu denen auch Flugrettungskosten zählen, sind Heilungskosten im Sinne des § 1325 ABGB. Gegenüber dem Schädiger ersatzberechtigt ist jene Person, die diese Kosten getragen hat (und nicht unbedingt der Verletzte).
Am ereignete sich in Niederösterreich ein Verkehrsunfall, an dem die Ehefrau des Klägers als Lenkerin des von ihm gehaltenen Fahrzeugs und der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeugs beteiligt waren. Das Alleinverschulden am Verkehrsunfall trifft den Lenker des Beklagtenfahrzeugs.
Aufgrund des Unfalls führte ein Flugrettungsverein (im Folgenden: Flugrettung) zwei medizinisch notwendige Transporte durch und stellte der Frau des Klägers unter Berücksichtigung der von der KFA als zuständigem Sozialversicherungsträger erhaltenen Zahlungen insgesamt restliche 6.812,60 € „zur Weiterleitung an die Privatversicherung“ in Rechnung.
Grundlage für die von der KFA geleisteten Beträge ist die seit geltende Vereinbarung zwischen verschiedenen Flugrettungsdiensten, darunter auch die hier tätige Flugrettung, und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sich auch die KFA angeschlossen hat.
Diese Vereinbarung („Dir...