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Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige
Entscheidung: Ro 2023/13/0002 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 18 EStG; §§ 9, 80 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Funktionär eines Sportvereins machte Kosten für die steuerliche Beratung iZm einer – den Sportverein, ihn und andere Funktionäre betreffende – Selbstanzeige sowie mit einer nachfolgenden GPLA beim Sportverein als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte diese Kosten nicht als Sonderausgaben an.
Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und berücksichtigte – mit näherer Begründung – teilweise die Kosten.
Rechtliche Beurteilung: Der Begriff der Steuerberatungskosten umfasst allgemein die Beratung und Hilfeleistung in Abgabensachen. Er ist nicht auf bestimmte Steuerarten beschränkt.
§ 18 Abs 3 Z 1 EStG sieht vor, dass nur näher genannte (hier nicht vorliegende) Ausgaben vom Steuerpflichtigen auch dann abgesetzt werden können, wenn der Steuerpflichtige sie für bestimmte nahestehende Personen leistet. Steuerberatungskosten können daher nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um eine Beratung des Abgabepflichtigen in dessen Angelegenheiten (in dessen Interesse) handelt. Das Gesetz enthält aber keine Einschränkung dahin, dass die Beratung n...