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SWK 27, 20. September 2023, Seite 1066

Umsatzsteuer-Update September 2023: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a UStG

Mit BGBl II 2023/265 vom wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a UStG 1994 verlautbart.

§ 18a UStG wurde mit dem CESOP-UmsetzungsG 2023 (BGBl I 2023/106) ab eingeführt (siehe dazu Mayr, Umsatzsteuer-Update August 2023, , Pkt 2.). Er enthält Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister sowie eine Ermächtigung (§ 18a Abs 8 Z 5 UStG), auf der die gegenständliche Verordnung basiert. Kern der Verordnung ist, dass die elektronische Übermittlung bzw Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen gemäß § 18a Abs 7 UStG nach der FOnV 2006 im CESOP-Portal in FinanzOnline im Weg eines Webservice bzw mittels manuellen Hochladens durchzuführen ist (§ 1 der VO).

S. 10672. Erwerbsteuer als Teil der Marge bei Differenzbesteuerung von Kunstgegenständen

Die Art 312 und 315 sowie Art 317 Abs 1 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Mehrwertsteuer, die ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer auf den innergemeinschaftlichen Erwe...

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