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Die automationsunterstützte Quotenregelung
Quotenregelung bekommt gesetzliche Grundlage
Der Nationalrat hat am das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) mehrheitlich beschlossen; der Beschluss des Bundesrats folgte am . Mit dem AbgÄG 2023 wird ua die bisher gelebte Verwaltungspraxis bezüglich der Quotenregelung für die Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter erstmals gesetzlich festgeschrieben.
Für berufsmäßig vertretene Abgabepflichtige müssen demnach die Abgabenerklärungen bis längstens 31. 3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Diese Frist kann von der Abgabenbehörde längstens bis zum 30. 6. verlängert werden.
1. Bisherige Rechtslage und Verwaltungspraxis
Gemäß § 134 Abs 1 BAO sind Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) bis zum 30. 4. des dem Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung (via FinanzOnline) verlängert sich die Frist auf den 30. 6.
Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) hat das BMF durch einen Erlass vom Ausnahmen von der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Abgabenerklärungen festgelegt.
Demnach müssen im Rahmen der sogenannten „Quotenregelu...