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Aktuelles zu Umgründungen im AbgÄG 2023
Teil 1 – Die gesetzlichen Neuregelungen für die nationale Umgründungspraxis im Überblick
Am wurde die Regierungsvorlage des AbgÄG 2023 im Ministerrat beschlossen. Diese enthält auch zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Umgründungen. Der vorliegende Beitrag geht näher auf die Neuerungen für die nationale (Teil 1) sowie internationale (Teil 2) Umgründungspraxis ein.
1. Steuerliche Geltung von Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum
1.1. Hintergrund
Bisher sah § 18 Abs 3 UmgrStG für schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft, sofern sich diese auf das eingebrachte Vermögen bezogen und iZm der Beschäftigung, der Kreditgewährung und der Nutzungsüberlassung standen, eine Abweichung von der steuerlichen Rückwirkung vor. Diese Rechtsbeziehungen konnten erst für Zeiträume ab deren vertraglicher Vereinbarung, frühestens jedoch mit Abschluss des Einbringungsvertrags steuerwirksam werden. Durch diese Bestimmung sollte verhindert werden, dass sich der Rückwirkungsgrundsatz auf – erst aufgrund des Trennungsprinzips denkbare – rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft erstreckt. Eine steuerliche Anerkennung dieser rechtsgeschäftlichen Beziehungen für Zeiträume vor Abschluss des Einbringungsvertr...