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Die neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
Neue Begünstigung für die Abgabe von Unternehmensanteilen an Arbeitnehmer junger Unternehmen in Begutachtung
Mit dem Start-up-Förderungsgesetz – das als Begutachtungsentwurf vorliegt – wird in § 67a EStG ab dem Jahr 2024 eine zusätzliche Möglichkeit der begünstigten Abgabe von Kapitalanteilen der Arbeitgebergesellschaft an Arbeitnehmer geschaffen. Diese nimmt insbesondere auf die spezifischen Probleme von Start-ups Bedacht. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Voraussetzungen und Wirkungen der neuen Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer dargestellt.
1. Problemstellung und Ziel der neuen Regelung
Im EStG bestehen derzeit steuerliche Begünstigungen bzw Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen bzw Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen (§ 3 Abs 1 Z 15 lit b bis d EStG). Diese Regelungen sind allerdings für Start-ups und junge KMU typischerweise nicht praktikabel. Derartige Unternehmen sind aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Geld zu leisten. Soll dies durch die Gewährung von Kapitalanteilen ausgeglichen werden, würde die sofortige Besteuerung des geldwerten Vorteils zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf beim Empfänger führen („Dry-Income“-Problematik).
Darüber hinaus ist es insbesondere in frühen Phasen der Unternehmensent...