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SWK 26, 10. September 2023, Seite 1015

Die flexible Kapitalgesellschaft

Ausgewählte Fragen für die Praxis

Christoph Paul Ludvik und Zeno Grabmayr

Mit dem derzeit als Ministerialentwurf vorliegenden Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wird ua ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) erlassen. Dieser Beitrag stellt die neue Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) vor und untersucht für die Praxis bedeutsame Aspekte. Besonderes Augenmerk gilt der Möglichkeit des Erwerbs von Unternehmenswertanteilen und zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

1. Ein erster Überblick

Mit dem Entwurf des GesRÄG 2023, das am in Kraft treten soll, will die Bundesregierung einen Punkt aus ihrem Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 umsetzen. So soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders (aber nicht nur) „für innovative Startups und Gründerinnen in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.“ Kernstück des Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, der sogenannten Flexiblen Kapitalgesellschaft, die sich als Mischform zwischen Aktiengesellschaft und GmbH mit neuartigen Eigenschaften darstellt.

Die Beteiligung v...

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