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VwGH zur Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerben infolge Anwachsung gemäß § 142 UGB
Auswirkungen auf die Berechnung der anfallenden GrESt
Der VwGH hat kürzlich – im Hinblick auf das Grunderwerbsteuergesetz und in Abkehr von früherer Rechtsprechung – entschieden, dass beim Übergang des Gesellschaftsvermögens gemäß § 142 Abs 1 UGB (Anwachsung) vorhandene Grundstücke von der Gesellschaft und nicht vom zuletzt ausgeschiedenen Gesellschafter erworben werden. Diese Beurteilung hat Auswirkungen auf die Berechnung (Bemessungsgrundlage und Steuersatz) der dabei anfallenden Grunderwerbsteuer ( Ro 2020/16/0013).
1. Rechtlicher Rahmen
Verbleibt bei einer eingetragenen Personengesellschaft nur noch ein Gesellschafter, erlischt gemäß § 142 UGB die Gesellschaft ohne Liquidation, und das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über. Sind im Gesellschaftsvermögen Grundstücke gemäß § 2 GrEStG vorhanden, werden damit Erwerbsvorgänge gemäß § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG verwirklicht.
Dabei stellt sich die Frage, ob die Grundstücke von der (zugleich erloschenen) Gesellschaft oder vom zuletzt ausgeschiedenen („vorletzten“) Gesellschafter erworben werden. Diese Frage ist freilich nur dann von Relevanz, wenn daran unterschiedliche Besteuerungsfolgen geknüpft sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn beim Erwerb vom zuletzt ausgeschiede...