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SWK 18, 20. Juni 2023, Seite 767

Öko-IFB-VO und Fossile Energieträger-Anlagen-VO

Wesentliche Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrags

Pavel Knesl

Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde in § 11 EStG der Investitionsfreibetrag (IFB) eingeführt. Den Gesetzesmaterialien zufolge handelt es sich bei dem IFB um eine wirtschaftsfördernde Maßnahme, die sich konzeptionell an dem bereits mit dem EStG 1972 eingeführten und im Jahr 2001 ausgelaufenen Investitionsfreibetrag orientiert, allerdings wurde die neue Vorschrift modernisiert in das derzeit bestehende Steuersystem eingebettet. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrags im Lichte der einschlägigen Verordnungen.

1. Allgemein zum IFB

Der IFB fungiert als zusätzliche Betriebsausgabe, die der Steuerpflichtige bei Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagenvermögens zusätzlich zu der Absetzung für Abnutzung geltend machen kann. Gemäß § 11 Abs 1 Z 1 EStG beträgt der IFB grundsätzlich 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Freibetrag erhöht sich um 5 %, sofern das Wirtschaftsgut dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen ist. Unter welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftsgut dem Bereich der Ökologisierung zugeordnet werden kann, wird gesetzlich nicht geregelt. Für diese Zwecke enthält § 11 Abs 1 Z 1 Satz 3 EStG eine Verordnungsermächtigung, wonach der Bundesminister für...

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