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Die neue Investitionsbegünstigung des Investitionsfreibetrags gem § 11 EStG
Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfreibetrag wiedereingeführt, der im Vergleich zu seinem Vorgänger einige Unterschiede aufweist. Der in Form einer (fiktiven) Betriebsausgabe ausgestaltete Investitionsfreibetrag des § 11 EStG kann für nach dem neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Mit diesem durch den EStR-Wartungserlass 2023, die Öko-IFB-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung konkretisierten Freibetrag sollen Investitionsanreize, insbesondere in Bereichen der Ökologisierung, geschaffen werden. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrages gem § 11 EStG vor dem Hintergrund des EStR-Wartungserlasses 2023 und der beiden angesprochenen Verordnungen näher beleuchtet.
1. Der Investitionsfreibetrag
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits letztes Jahr mit dem ÖkoStRefG 2022 wiederbelebt und kürzlich durch den EStR-Wartungserlass 2023 und die Öko-IFB-Verordnung sowie die Fossile Energieträger-Anlagen-VO näher präzisiert. Ab der Veranlagung 2023 kann der neue IFB des § 11 EStG bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens...