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SWK 16, 1. Juni 2023, Seite 715

Fundamente der Berichterstattung gemäß CSRD und ESRS

Welche Voraussetzungen sollten Unternehmen frühzeitig für die neuen Berichtspflichten schaffen?

Josef Baumüller

Die Vorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen Gestalt an. Dabei zeigt sich erneut, dass diese weit mehr als „nur“ eine spezifische Form der Unternehmensberichterstattung zum Gegenstand haben. Vielmehr sind teils tiefgreifende Anpassungen in Strukturen und Prozessen von Unternehmen gefordert – und mitunter auch ein Kulturwandel. Dieser Beitrag diskutiert einige dieser Aspekte zu den Fundamenten der zukünftigen Berichtspflichten vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Normen und gibt Empfehlungen für notwendige Vorbereitungen.

1. Überblick

Nach langen Vorarbeiten und teils intensiven Diskussionen ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Anfang Jänner 2023 in Kraft getreten. Damit sind nun die Vorgaben zu einer neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung im europäischen Bilanzrecht verankert. Diese gehen in jeder Hinsicht über den bisherigen Verpflichtungsrahmen zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinaus: Bezweckt wird die Erhöhung von Umfang, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen, die von Unternehmen über ihre ökologische und soziale Leistung sowie üb...

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