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SWK 16, 1. Juni 2023, Seite 701

Neue Meldeverpflichtungen bei Einfuhren aus dem Drittland

Die Neuerungen im Überblick

Alexandra Hainz und Selina Siller

Am wurden die EU-Verordnung für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) und die Novelle des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) unterzeichnet. Beide Rechtsakte traten mit in Kraft. CBAM ist ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der EU, um das Ziel einer klimaneutralen Union bis spätestens 2050 zu erreichen. CBAM soll die kostenlose Zuteilung von EU-EHS-Zertifikaten ersetzen und dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch Sicherstellung einer gleich hohen CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen entgegenwirken.

1. Politischer Hintergrund und Ziel und Zweck des CBAM

Im Rahmen des europäischen Green Deals hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 eine neue Wachstumsstrategie vorgestellt, die zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft führen soll, in der spätestens im Jahr 2050 keine Nettoemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung unabhängig ist. Zudem hat sich die EU verpflichtet, die Nettotreibhausgasemissionen (Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 50 % gegenüber 1990 z...

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