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EU-Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM-VO)
Zur Frage der Abgabeneigenschaft von CBAM im Sinne der BAO
Seit ist die EU-Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM-VO) anwendbar. Mit dieser Verordnung werden Unternehmen, die gewisse in der Produktion emissionsintensive Güter in die EU importieren, zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit mit EU-Unternehmen ua dazu verpflichtet, eine von der Menge an in der Produktion angefallenen CO2-Emissionen abhängige Anzahl von CBAM-Zertifikaten zu erwerben. Der Preis der CBAM-Zertifikate ist nicht fixiert, sondern bildet sich dynamisch auf Grundlage der Preisentwicklung von EU-EHS-Zertifikaten. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die CBAM-Zertifikate eine Abgabe iSd § 1 bis 3 BAO sind und der Anwendungsbereich der BAO daher im Hinblick auf CBAM eröffnet ist.
1. Überblick
Mit trat die EU-Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM-VO; CBAM: carbon border adjustment mechanism) in Kraft. Die CBAM-VO wurde im April 2023 von Parlament und Rat verabschiedet und im Mai 2023 im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Die CBAM-VO ist Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“ vom , eines Pakets von Legislativvorschlägen, deren gemeinsames Ziel die Ausrichtung der Wirtschaft auf den Klimaschutz ist. Dieser „European Green Deal“ sol...