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AR aktuell 5, Oktober 2019, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Veranlagung von Privatstiftungen erfolgt in zunehmendem Maße in Immobilien. Die Ursache dafür liegt einerseits darin, dass die daraus erzielbare Performance deutlich höher ist als die von Anleihen mit guter Bonität. Andererseits sind die Mieten vielfach wertgesichert und durch eine größere Anzahl von Mietern ergibt sich eine Risikostreuung. Unabhängig davon sind die Werte der Immobilien in den letzten Jahren gestiegen, sodass im Falle einer Verwertung neben der Performance aus den Mieten eine Performance aus der Veräußerung der Immobilie entsteht. Da die Konditionen am aktuellen Kreditmarkt für Immobilienfinanzierungen unter der Performance der Immobilien liegen, erfolgt ein Anteil der Finanzierung der Immobilienprojekte durch Kreditaufnahme.

Die Eigenmittelkosten, die Teil der Kalkulation des Kreditzinssatzes sind, ergeben sich – für den Fall einer vollständigen grundbücherlichen Besicherung – aus der EU-Bankenaufsichtsverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). In Art 125 Abs 1 lit a CRR ist für vollständig besicherte Wohnimmobilien ein Risikogewicht von 35 % vorgesehen, in Art 126 Abs 1 lit a CRR für vollständig besicherte Gewerbeimmobilien ein Risikogewicht von 50 % ...

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