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AR aktuell 3, Juni 2019, Seite 11

Related Party Transactions: Neues für den Aufsichtsrat

Elke Napokoj

Bis zum hat der österreichische Gesetzgeber Zeit, die 2017 beschlossene sogenannte 2. Aktionärsrechte-Richtlinie umzusetzen. Seit Anfang April 2019 liegt ein entsprechender Ministerialentwurf betreffend ein Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019) vor. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Neuerungen zu den related party transactions und den damit verbundenen Aufgaben des Aufsichtsrats.

1. Einleitung

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen können den Gesellschaften und ihren Aktionären abträglich sein, da sie dem nahestehenden Rechtsträger die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (im Folgenden gemeinsam auch „Rechtsträger“ genannt) können den Gesellschaften und ihren Aktionären abträglich sein, da sie dem nahestehenden Rechtsträger die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen. Folglich sind angemessene Maßnahmen zum Schutz der Gesellschafts- und Aktionärsinteressen von Bedeutung. Aus diesem Grund verlangt die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie, dass Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen ab einem gewissen Schwellenwert offengelegt werden u...

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