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AR aktuell 3, Juni 2019, Seite 7

Die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie

Brigitta Schwarzer und Thomas Ruhm

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblich über die wichtigsten Regelungsinhalte der sogenannten 2. Aktionärsrechte-Richtlinie und deren (bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossene) Umsetzung in Österreich.

1. Einleitung

Stichtag war der . Bis dahin hätten alle EU-Mitgliedstaaten die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie umsetzen müssen, wobei in einigen Bereichen nationale Spielräume genutzt werden konnten. Bei Nicht- oder Schlechtumsetzung von Richtlinien drohen Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art 258 ff AEUV. Insbesondere das verkürzte Nichtumsetzungsverfahren gemäß Art 260 Abs 3 AEUV, dessen Forcierung die Europäische Kommission im Jänner 2017 angekündigt hat, könnte künftig sehr rasch zu empfindlichen finanziellen Sanktionen für die Republik Österreich führen.

Mit der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie, die am im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war, strebt die EU „die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre“ an.

Bis dato sind jedoch weder in Deutschland noch in Österreich die entsprechenden Änderungen in Kraft. Mit der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie, die am im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war, strebt die EU „die Förderung der langfristigen Mitwirkung de...

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