Finanzierung von A bis Z
1. Aufl. 2005
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S. 92F
FACTOR (FAKTOR, FACTORINGINSTITUT, FACTORBANK)
Kreditinstitut, das das Factoringgeschäft (→ Factoring) betreibt.
FACTORING
F. ist der vertraglich festgelegte laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. Damit dient F. primär der Bevorschussung von offenen Forderungen und hat Finanzierungsfunktion (→ Abtretung von Forderungen). Dabei werden die Forderungen nicht einzeln an den Factor übertragen, sondern durch eine Globalzession: alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen werden durch einen Rechtsakt übertragen (dazu auch → Zessionskredit). Zusätzlich bietet der Factor in der Regel auch Dienstleistungen an (Übernahme der Debitorenbuchhaltung, des Inkasso- und Mahnwesens, Prüfung der Bonität der Forderungen). Schließlich kann der Factor auch das Ausfallsrisiko der Forderung übernehmen (Delkredere-Risiko). Dann kann der Factor nicht mehr auf den Unternehmer zurückgreifen, wenn der Verpflichtete nicht zahlt.
Factoringgeschäfte sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 16 BWG und können daher nur von Kreditinstituten angeboten werden. F. ist ein Finanzierungs- und Dienstleistungsinstrument vor allem für mittelständische Unternehmen mit vielen Kunden und hohen Außen...