Finanzierung von A bis Z
1. Aufl. 2005
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 53C
CALL CREATIVWIRTSCHAFT
Von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) und der Wirtschaftskammer Österreich ins Leben gerufene Förderaktion mit der genauen Bezeichnung „ip ImpulsProgramm Creativwirtschaft“. Ziel ist die Förderung unternehmerischer Projekte in den Bereichen Musik, Multimedia und Design. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen (z.B. Produktdesign, Marketing, Entwicklung von Pilot- oder Demonstrationsprojekten, Beratung) von KMUs durch Prämien (verlorene Zuschüsse) in der Höhe von bis zu 70 % der förderbaren Kosten (max. € 1 Mio.). Die Förderung wird als → Deminimis-Förderung abgewickelt, sodass die Förderobergrenze pro Unternehmen € 100.000,- in drei Jahren beträgt. Die Förderung wird so abgewickelt, dass Förderrunden (Calls) ausgeschrieben werden, zu denen Einreichungen möglich sind. Über die Vergabe wird von einer Jury entschieden.
CALL-OPTION
Bei der Call-Option hat der Inhaber das Recht erworben, zum → Basispreis zu kaufen. Gegenteil: → Put-Option. S. dazu Abb. Nr. 62: Die Positionen der Vertragsparteien bei Call- und Put-Optionen.
CAP
Vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze. Damit wird das → Zinsänderungsrisiko nach oben begrenzt. Die Kos...