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AR aktuell 1, Februar 2018, Seite 20

Internal Investigations: So schützen Sie Ermittlungsergebnisse vor den Strafverfolgungsbehörden!

Juliana Sepasiar und Volkert Sackmann

Ein strafrechtlich relevanter Verstoß im Unternehmen verpflichtet Manager – unter bestimmten Bedingungen auch Aufsichtsratsmitglieder –, den Sachverhalt aufzuklären. Interne Revision oder externe Berater nehmen dazu unternehmensinterne Untersuchungen vor, deren Ergebnisse auch für die Staatsanwaltschaft von großem Interesse sind. Diese wird also in der Regel versuchen, an die Ergebnisse zu gelangen – nötigenfalls mit Zwangsgewalt. Inwiefern das Aussageverweigerungsrecht des Rechtsanwalts hier hineinspielt, warum gerade dieses einen Zugriff verhindern kann und was das mit dem VW-Abgasskandal zu tun hat, erfahren Sie im vorliegenden Beitrag.

1. Internal Investigations

1.1. Allgemeines

Spätestens seit der Siemens-Korruptionsaffäre im Jahr 2007 sind internal investigations, also unternehmensinterne Untersuchungen, keine Seltenheit mehr.

Spätestens seit der Siemens-Korruptionsaffäre im Jahr 2007 sind internal investigations, also unternehmensinterne Untersuchungen, keine Seltenheit mehr. Von einer unternehmensinternen Untersuchung spricht man, wenn

  • der Verdacht eines Regel- bzw Gesetzesverstoßes durch ein Unternehmen, dessen Organe oder Mitarbeiter besteht und

  • zur umfassenden Aufklärung diese...

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