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AR aktuell 6, Dezember 2017, Seite 6

Geschlechterquote: Neue Verbindlichkeit für die bekannte Gender Diversity

Christian Thaler und Daniela Laherstorfer

Die Geschlechterquote für bestimmte Aufsichtsräte tritt mit in Kraft. Zielgröße ist ein Anteil von Frauen und Männern von 30 %. Die Vorgaben gelten für Wahlen und Entsendungen in bestimmten Aufsichtsräten nach dem . Bestehende Mandate bleiben davon unberührt. Der österreichische Gesetzgeber beabsichtigt, dem deutschen Vorbild der Frauenquote im Aufsichtsrat zu folgen. Der bekannten Gender Diversity wurde damit ein verbindlicher Charakter verliehen. Verstöße werden durch Nichtigkeit der Bestellung sanktioniert.

1. Allgemeines zur neuen Frauenquote

1.1. Vorbemerkung

Der Nationalrat hat am das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), BGBl I 2017/104, beschlossen. Das Gesetz ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Verschärfung und einer formellen Herangehensweise an das Thema „Gender Diversity“, welches letztlich im Nationalrat zum Ende der Legislaturperiode bei wechselnden Mehrheiten umgesetzt wurde. Damit wurde im Rahmen eines Initiativantrags noch ein letzter Punkt aus dem aktualisierten Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 verabschiedet. Dieser Beitrag stellt wesentliche Aspekte und praktische Fragestellungen des neuen GFMA-G vor.

1.2. Histo...

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